Update zur PIM Gold GmbH-Insolvenz: Forderungsanmeldung immer noch möglich!

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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH, Heusenstamm ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter bestimmte den Termin zur Forderungsanmeldung auf den 31.12.2019.

Wenn Sie diesen Termin verpasst haben, so können Sie Ihre Ansprüche auch jetzt noch zur Anmeldung bringen. Aufgrund der Fristversäumnis entsteht Ihnen lediglich eine geringe Gebühr, welche sich nach dem GKG- Kostenverzeichnis auf 20 € beläuft. Der zuständige Insolvenzverwalter hat diese nachträglich gemeldeten Ansprüche nach Prüfung zur Tabelle aufzunehmen, sie sind mit den fristgerecht gemeldeten Ansprüchen gleich zu behandeln.

Zu beachten ist insoweit aber, dass eine nachträgliche Meldung von Ansprüchen nur bis zum Schlusstermin beim Insolvenzgericht möglich ist.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und übernehmen auch die Anmeldung zur Insolvenztabelle für Sie.

Für umfassende Informationen zu all Ihren rechtlichen Möglichkeiten laden wir Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung am 23.01.2020 ein.

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