Höherer Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2020

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Mit der Änderung der Änderung der Mindestunterhaltsverordnung zum 12.09.2019 wurde nun zum 01.01.2020 die Düsseldorfer Tabelle angepasst.

Die Bedarfssätze wurden erneut angehoben, so dass nun der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr auf 369,00 €, für Kinder zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr auf 424,00 € und für Kinder vom 12. bis zum 17. Lebensjahr auf 497,00 € angehoben wurde. Erstmals seit 2015 wurden nun auch die Bedarfskontrollbeträge und die Selbstbehalte angehoben. Es macht also sowohl für Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltsverpflichtete Sinn, den Unterhalt überprüfen zu lassen.

Die vollständige Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

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