Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle und höheres Kindergeld ab 01.01.2018
Zum 01.01.2018 wird erneut die Düsseldorfer Tabelle geändert. U.a. beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) dann 348 € statt bisher 342 €, für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) gibt es 399 € statt bisher 393 € und für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) sind 467 € statt bisher 460 € monatlich fällig.
Zugleich führt die Erhöhung des Mindestunterhalts zu einer Änderung der Bedarfssätze der zweiten bis zur zehnten Einkommensgruppe. Bei der zweiten bis zur fünften Einkommensgruppe erfolgt eine Anhebung um 5%, bei der sechsten bis zur zehnten eine Anhebung um 8 %. Um eine überproportionale Erhöhung des Bedarfs des in einem Haushalt des Elternteils lebenden volljährigen Kindes zu vermeiden, bleibt der Bedarf des volljährigen Kindes im Jahr 2018 unverändert.
Des Weiteren wurden die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt nun mit einem bereinigten Einkommen „bis 1900,00 €“, statt bisher „bis 1.500,00 €“ und endet mit einem Einkommen „bis 5.500,00 €“ statt bisher „bis 5.100,00€“.
Auch das Kindergeld erhöht sich zum Jahresbeginn. Es beträgt ab 01.01.2018 für ein erstes und zweites Kind 194,00 €, für ein drittes Kind 200,00 € und für jedes weitere Kind dann 225,00 €.
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