Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

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Zum 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht im BGB in Kraft. Damit finden die Besonderheiten des Bauvertragsrechts erstmals einen gesetzlichen Rahmen im BGB.

Die neuen gesetzlichen Regelungen finden sich im Werkvertragsrecht. Es gibt ein gesondertes Kapitel zum Bauvertrag, des Weiteren gibt es besondere Abschnitte zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie Bauträgervertrag.

Berücksichtigt wird mit einem gesonderten Verbraucherbauvertragsrecht auch, wenn ein Verbraucher am Vertrag beteiligt ist. Hier handelt es sich um zwingende Vorschriften, von denen zum Nachteil des Verbrauchers nicht abgewichen werden kann. Neu darin ist auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht des Verbrauchers. Dies soll ihm die Möglichkeit geben, den Vertragsschluss nochmals zu überdenken und den Vertrag nochmals prüfen lassen zu können. Zudem muss der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht belehren.

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