Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen

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Ab 01.04.2017 gilt nunmehr das Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen mit neuen Regeln zur Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und zu Equal Pay. Die Vorschriften sehen eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor, Leiharbeitnehmer sollen grundsätzlich nach spätestens 9 Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.

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