Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Az. 2010 Js 43957/12) zur Reduzierung einer Geldbuße unter die Punkteeintragungsgrenze

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Im vorliegenden Falle hatte das Amtsgericht Koblenz über einen Fall zu entscheiden, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:

Die Halterin eines ausgebildeten Rettungshundes, welcher lebensbedrohlich verletzt war, musste schnellstmöglich zum Tierarzt ihres Vertrauens fahren, wobei sie die dabei zulässige Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h Außerorts überschritt.

Das AG Koblenz reduzierte die Geldbuße zu Gunsten der Betroffenen unter die Punkteeintragungsgrenze, da hier eine besondere Stresssituation vorgelegen habe, welche eine derartige Reduzierung der Geldbuße zuließe. Dies stellt somit einen weiteren Ausnahmefall dar, welcher zeigt, dass trotz der im Bußgeldbescheid grundsätzlich festgelegten Geldbußen oftmals eine Reduzierung des Bußgeldes erreicht werden kann, was dann die angenehme Nebenfolge hat, dass es zu keiner Punkteeintragung kommt.

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