Verkehrsunfall beim Überholvorgang
Ein Überholender muss dem Grunde nach nicht mit einem plötzlichen Linksabbiegemanöver des Überholenden rechnen (OLG Frankfurt am Main, Az. 7 O 189/13).
Ist die Straße breit genug für zwei Fahrspuren und fährt ein Pkw am äußersten rechten Fahrbahnrand, liegt selbst dann keine unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 StVO vor, wenn der Pkw verlangsamt fährt. Überholt dieser Pkw, liegt somit ein zulässiges Überholen vor. Kommt es jedoch während des Überholvorgangs zu einem Zusammenstoß, weil dieser Pkw plötzlich nach links ausschert, so haftet der Fahrer dieses Pkw nach Auffassung des OLG Frankfurt am Main alleine.
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