Stellenanzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht!!“ begründet keine Entschädigungsansprüche nach dem AGG

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Eine Stellenanzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht!!“ begründet keine Entschädigung eines abgelehnten männlichen Bewerbers. Ein Autohaus mit ausschließlich männlichen Verkäufern hatte die Anzeige geschaltet, um eine „selbstbewusste, engagierte und erfolgshungrige Verkäuferin“ einzustellen. Der Kläger fühlte sich deswegen benachteiligt und machte eine Entschädigung geltend.

Der Kläger hat die Klage verloren: Die Stellenanzeige enthaltet zwar ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot. Dies sei aber ausnahmsweise zulässig, wenn der Arbeitgeber seinen Kunden Verkaufsberater beider Geschlechter zur Verfügung stellen wolle (vgl. Arbeitsgericht Köln, Entscheidung vom 10.02.2016, 9 Ca 4843/15).

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