Richtiges Verhalten im Kreisverkehr

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Der klassische Kreisverkehr wird durch eine Kombination der Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ gekennzeichnet. Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Bei doppelspuriger Zufahrt gilt folgende Regel: Wer links einfährt und auf die innere Kreisbahn fahren möchte, muss beim Verlassen den Vorrang des auf der äußeren Kreisbahn fahrenden Fahrzeuges beachten. Wer vor dem Verlassen des Kreisverkehrs nicht rechtzeitig auf die äußere rechte Spur kommt, muss nochmals eine „Runde drehen“, um dann rechtzeitig auf die äu-ßere Kreisbahn überzuwechseln.

Bei dem unechten Kreisverkehr, der auch kreisförmiger Knotenpunkt genannt wird und vor allem in Wohngebieten vorkommt, gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Hier hat somit der Einfahrende Vorrang.

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