Fehlende Bremsspuren

,

Wenn im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall keine Bremsspuren vorhanden sind, darf dieser Umstand nicht als „Anscheinsbeweis“ dahingehend verwertet werden, dass mit einer zu hohen Geschwindigkeit gefahren wurde. Wenn bei einem Unfall Fahrzeuge mit eingebautem ABS beteiligt sind, sprechen fehlende Bremsspuren weder für eine geringe Geschwindigkeit, noch gegen eine Vollbremsung.
(OLG Naumburg, 10 U 11/13)

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar