Abgesenkter Bordstein

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Vor einem abgesenkten Bordstein darf nicht geparkt werden. Die Absenkung muss jedoch klar erkennbar sein. Dies bedeutet, dass im Anschluss an die Absenkung der Bordstein wieder höher werden muss. In unmittelbarer Nähe der Absenkung muss es daher eine „regulär“ höhere Bordsteinkante gebe.
(KG Berlin, 3 Ws (B) 291/15)

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