Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht

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Am 15.09.2015 haben sich Vertreter der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände auf Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht geeinigt.

Hintergrund ist die verbreitete Kritik an Gutachten in Familiensachen, wie z.B. elterlicher Sorge, die ohne festgelegte Standards erstellt werden und eine sehr weitreichende Wirkung für den Ausgang solcher Kindschaftsverfahren haben.

Die Experten haben gemeinsam auch mit dem Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. Die drei wesentlichen Aspekte, an denen sich Gutachten messen lassen müssen, sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen. Sachverständige müssen in ihren Gutachten für alle nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen.

Das Kabinett hat hierzu bereits einen Gesetzesentwurf verabschiedet.

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