Kosten für Scheidungsverfahren steuerlich absetzbar
Kosten eines Scheidungsverfahrens sind außergewöhnliche Belastungen und können von der Steuer abgesetzt werden (vgl. FG Münster, Az: 4 K 1829/14 E).
Die Neuregelung aus dem Jahr 2013 steht dem nicht entgegen. Gerichts- und Anwaltskosten eines Scheidungsverfahrens sind zwangsläufig entstanden, weil eine Ehe nur durch ein Ge-richtsverfahren aufgelöst werden kann. Diese Kosten sind daher außergewöhnliche Belastun-gen. Der Gesetzgeber habe laut Entscheidung des Finanzgerichts lediglich die umfassende Ausweitung der Abzugsfähigkeit von allgemeinen Prozesskosten einschränken wollen. Nicht abzugsfähig sind allerdings Kosten eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
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