Deutsches Kreditrecht europarechtswidrig – der Widerrufsjoker kommt zurück!

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Wenn Sie einen Immobilienkredit mit hoher Zinslast bedienen oder einen Fahrzeugkauf finanziert haben oder ein Fahrzeug geleast haben, von welchem Sie sich gerne lösen möchten, so könnte das aktuelle Urteil Ihr Ausweg sein:
Mit Datum vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das deutsche Kreditrecht in einem ganz wesentlichen Punkt gegen die europäischen Vorgaben verstößt:

Wenn Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt werden, so hat dies klar und deutlich und leicht verständlich zu erfolgen, so die europäische Vorgabe. Die deutsche Regelung jedoch sieht mehrere Verweise auf unterschiedliche Normen in mehreren deutschen Gesetzen vor. Der deutsche Verbraucher ist also gezwungen, mehrere Gesetzestexte zu studieren, um herauszufinden, wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Und genau dies, so der EuGH, verstößt gegen europäisches Recht und führt dazu, dass die deutsche Regelung nicht geeignet ist, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

Was bedeutet dies nun für den deutschen Verbraucher:

  • Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 11.6.2010 abgeschlossen haben und
  • dies als Verbraucher (oder Existenzgründer), nicht als Unternehmer, taten,

dann dürfte Ihr Darlehensvertrag noch heute mit hoher Wahrscheinlichkeit widerrufbar sein.

Der Widerruf eröffnet Ihnen den Weg, sich wirtschaftlich ohne Schaden von der Finanzierung zu lösen und beispielsweise eine Umfinanzierung zu einem deutlich geringeren Zinssatz zu erreichen.

KFZ- Finanzierungen (kreditfinanziert oder geleast) lassen sich auf diese Weise auflösen und rückabwickeln, ganz gleich aus welchem Grund Sie sich vom Fahrzeug trennen wollen.

Wir prüfen Ihren Vertrag gern kurzfristig auf das Bestehen des Widerrufsrechts und geben Ihnen einen Überblick über die Ihnen zustehenden Rechte und die wirtschaftlichen Folgen eines Widerrufs.

Gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung.

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