Entschädigungszahlungen durch den Arbeitgeber sind steuerfrei

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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.03.2017, Az.: 5 K 1594/14) hat entschieden, dass eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.000,00 EUR für den Ausgleich immaterieller Schäden wegen einer Diskriminierung als Behinderte kein Arbeitslohn ist und daher steuerfrei zu betrachten ist.

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