Neue Süddeutsche Leitlinien ab 01.01.2017

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Zum 01.01.2017 sind die Süddeutschen Leitlinien, die auch das OLG Stuttgart bei der Berechnung und Festsetzung von Unterhaltsansprüchen anwendet, geändert worden.

Die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verständigen sich seit 2002 auf die Süddeutschen Leitlinien. Dadurch soll eine möglichst einheitliche Rechtsprechung erzielt werden. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Eine angemessene Lösung des Einzelfalls soll nicht angetastet werden.

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