OLG Stuttgart: Neue Süddeutsche Leilinien Stand 01.01.2016
Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, Karlsruhe, Bamberg, Nürnberg, München und Zweibrücken) haben zum 01.01.2016 ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben.
Die Änderungen betreffen die Erhöhung des Bedarfs volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand (z.B. Studierende, Auszubildende) von bislang 670 € auf nun 735 € sowie die Einarbeitung der ebenfalls zum 01.01.2016 geänderten Tabellenwerke der Düsseldorfer Tabelle.
Bei den Süddeutschen Leitlinien handelt es sich um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende Fallgestaltungen. Die Leitlinien binden den Richter allerdings nicht, vielmehr soll dieser weiterhin eine angemessene Einzelfalllösung finden.
Der vollständige Wortlaut der Süddeutschen Leitlinien kann auf der Homepage des OLG Stuttgart unter http://olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Unterhaltsrechtliche+Leitlinien abgerufen werden.
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