Wiederholte Handyverstöße

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Die Verhängung eines Fahrverbotes kann sich im Einzelfall auch aus der wiederholten Begehung für sich genommen eher geringfügiger Verstöße ergeben. Auch die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist daher im Einzelfall geeignet, die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen.

(OLG Hamm – 3 RBs 256/13 – (ZfS 2014, 111)

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