Alkohol in der Kasko

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Übersieht ein Versicherungsnehmer mit einem Alkoholisierungsgrad von 1,09 Promille den Verlauf einer baustellenbedingten Fahrbahnverschwenkung einer Bundesstraße aufgrund einer durch Scheibenbeschlag bedingten Ablenkung, so ist die Entschädigung um 75 % zu kürzen.

(OLG Karlsruhe – 9 U 135/13 – (ZfS 2014, 574))

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