„Trotzdem 130 %“

,
Der Geschädigte ist auch dann in seinem Integritätsinteresse schutzwürdig, wenn die Reparatur nach der ursprünglich kalkulierten herkömmlichen Methode zwar unwirtschaftlich wäre, eine Reparatur jedoch nach einer alternativen Methode durchgeführt wurde, die kostengünstiger, aber gleichwertig ist.

(LG Düsseldorf . 23 S 208/13 – (IWW 2014, 184))
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