Mit 1,73 ‰ auf dem Fahrrad

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Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte am 08.08.2014 über einen Eilantrag eines erheblich alkoholisierten Fahrradfahrers zu entscheiden.
Der Antragsteller befuhr im Juli 2013 nach dem Besuch eines Festes mit seinem Fahrrad ohne Licht eine öffentliche Straße. Hierbei geriet er in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Die von der Polizei veranlasste Blutalkoholuntersuchung ergab einen Wert von 1,73 ‰. Das mit dem Fall befasste Amtsgericht verurteilte den Trunkenheitsfahrer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe.Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erfuhr im März 2014 von der Verurteilung. Sie forderte den Fahrradfahrer auf, binnen zwei Monaten eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) zu seiner Fahreignung durchführen zu lassen. Dieser Aufforderung kam der Fahrradfahrer nicht nach, so dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ihm die Fahrerlaubnis entzog und darüber hinaus ihm das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrad und Mofa untersagte. Die Behörde ordnete den sofortigen Vollzug der Maßnahme an, so dass der Fahrradfahrer sich nunmehr an das Verwaltungsgericht Neustadt wandte, um dort im Eilverfahren feststellen zu lassen, dass die Maßnahme rechtswidrig sei.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag abgelehnt. Die erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis sei offensichtlich rechtmäßig. Selbst wenn der Antragsteller ein Fahrrad im Straßenverkehr geführt habe, habe er am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand teilgenommen. Dies stelle mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar. Ebenso sei die Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern offensichtlich rechtmäßig. Das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit einer BAK von 1,6 ‰ oder mehr, führe zur absoluten Fahruntüchtigkeit für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge.

Fazit:

Eine Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, selbst wenn kein Kraftfahrzeug benutzt wurde.

Das Auto stehen zu lassen und ein Fahrrad zu nehmen hilft nicht weiter.

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