Änderung Düsseldorfer Tabelle, Erhöhung Kindergeld

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Zum 01.08.2015 hat sich die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Unterhaltsbeträge haben sich im Schnitt etwa um 10,00 bis 15,00 € erhöht.

Ursache dieser Änderung war das am 22.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Anhebung der steuerlichen Freibeträge und des Kindergelds. Das Kindergeld wurde rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht. Der Differenzbetrag zum höheren Kindergeld (4,00 € mtl. je Kind) wird für den Zeitraum Januar 2015 bis Juli 2015 an den bezugsberechtigten Elternteil nachbezahlt.

Beim Kindesunterhalt wird diese Erhöhung des Kindergeldes jedoch erst ab Januar 2016 berücksichtigt. Das bedeutet, dass bis einschließlich Dezember 2015 zwar der erhöhte Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle, jedoch nur das Kindergeld in der bisherigen Höhe berücksichtigt wird. Dies ist in Art. 8 des Gesetzes zur Anhebung der steuerlichen Freibeträge und des Kindergeldes geregelt. Diese Übergangsregelung soll der Verwaltungsvereinfachung dienen, da das Kindergeld auch bei allen einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt werden muss. Damit sind erst ab Januar 2016 die neuen Beträge von 190/196/221 € zu berücksichtigen

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