Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017

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Zum 01.01.2017 wird erneut die Düsseldorfer Tabelle geändert. U.a. beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe), dann 342 € statt bisher 335 €, für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) gibt es 393 € statt bisher 384 € und für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) sind 460 € statt bisher 450 € monatlich fällig. Der Bedarf des volljährigen Kindes (4. Altersstufe) beträgt künftig in der ersten Einkommensgruppe 527 € statt bisher 516 €.

Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt auch zur Änderung der Bedarfssätze der anderen Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. Diese wurden entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst und wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5% und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8% angehoben worden.

Ansonsten bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zuletzt zum 01.01.2015 angehoben wurde.

Veränderungen können sich noch durch eine geplante Erhöhung des Kindergelds ergeben. Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Das Kindergeld soll 2017 für ein erstes und zweites Kind auf 192 €, für ein drittes Kind auf 198 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf 223 € erhöht werden. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen.

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