8 % Schadenersatz bei unberechtigtem Rücktritt vom Fertighausvertrag durch Erwerber wirksam!

,

In einem Bauvertrag über die Errichtung eines Fertighauses ist die Klausel, wonach der Auftragnehmer im Falle des unberechtigten Rücktritts des Auftraggebers einen pauschalierten Schadensersatzanspruch i.H.v. 8 % der vereinbarten Vergütung verlangen kann, wirksam und beteiligt den Auftraggeber nicht unangemessen (BGH VII ZR 410/21).

Der BGH hat in seiner ständigen Rechtsprechung erneut entschieden, dass Schadenspauschalen bis zu 10 % der Gesamtvergütung bei einem freien Rücktritt des Auftraggebers zulässig sind. Ein Verstoß gegen § 309 Nr. 5b BGB liegt bei Schadenspauschalen in dieser Höhe nicht vor.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar