PIM Gold: Insolvenzverfahren eröffnet – Frist zur Forderungsanmeldung auf 31.12.2019 bestimmt! Was Anleger nun wissen müssen!

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Anfang Dezember wurde nun das Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH eröffnet und die Frist zur Forderungsanmeldung auf 31.12.2019 bestimmt! Was bedeutet dies nun konkret für Anleger der PIM Gold GmbH?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter und bei der Durchsetzung all Ihrer Rechte aus einer Kapitalanlage bei PIM Gold. Wir helfen Ihnen effektiv zudem, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Der Goldhändler aus Heusenstamm geriet nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Durchsuchungen der Geschäftsräume in die Schlagzeilen. „Schneeballsystem um Anlegergelder“ hieß der Verdacht. Neu eingeworbene Kundengelder seien im großen Umfang dazu eingesetzt worden, um Altanleger auszuzahlen und die Provisionen der Vermittler zu bedienen. Der legale Geschäftsanteil bei PIM Gold soll hingegen klein gewesen sein. Lediglich zwanzig Prozent des Umsatzes im Jahr 2016 seien auf den klassischen Verkauf von Gold und Schmuck sowie auf Altgoldhandel zurückzuführen, so das Handelsblatt im September diesen Jahres.

Anfang Dezember wurde nun das Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH eröffnet. Was bedeutet dies nun konkret für Anleger der PIM Gold GmbH?
Für jeden, der aktuell Beträge bei der PIM Gold angelegt hat, besteht das Risiko eines Totalverlusts seiner Gelder oder die Rückzahlung allein in Höhe der Insolvenzquote. Forderungen gegen die PIM Gold aus Anlageverträgen und auch aus möglichen Schadensersatzansprüchen müssen jedoch zur Insolvenztabelle angemeldet werden, damit die Anleger im Insolvenzverfahren teilnehmen.
Für diejenigen, die tatsächlich Gold erworben haben, können besondere Zugriffsrechte auf den gefundenen Goldbestand bestehen. Hierfür sind jedoch einige rechtliche Hürden zu nehmen, deren Prüfung im Einzelfall zu erfolgen hat. Nicht jeder wirksam abgeschlossene Vertrag führt automatisch zu Eigentum am Gold, welches bei PIM Gold sichergestellt wurde.
Zuletzt sollten sich sog. Altanleger, die Gelder von der PIM zurückerhalten haben, gegen Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters wappnen. Über die Regelungen der Insolvenzordnung können Geschäfte der letzten vier Jahre vor Insolvenzantragsstellung angefochten und rückgängig gemacht werden.

Neben den nun aktuellen insolvenzrechtlichen Fragestellungen sind auch Schadensersatzansprüche gegen weitere am Geschäft beteiligte Personen und Gesellschaften möglich. Nur wenn die Information und Aufklärung vollständig und richtig erfolgte, wusste der Anleger auch, auf welches Risiko er sich einlässt. Ist dies nicht erfolgt, so können hier Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens entstehen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung all Ihrer Rechte aus einer Kapitalanlage bei PIM Gold und helfen Ihnen effektiv, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
In Kürze planen wir hierzu eine Informationsveranstaltung in unseren Kanzleiräumen – bei Interesse können Sie sich bereits jetzt unter info@kpmbb.de melden, wir senden Ihnen dann gerne eine Einladung zu.

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