Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD will das Befristungsrecht neu regeln
Nach dem Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD sollen künftig sachgrundlos befristete Verträge nur noch für maximal 18 Monate, statt wie bisher 2 Jahre zulässig sein. Zudem soll ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund nur noch einmal statt bisher dreimal verlängert werden dürfen. Außerdem ist beabsichtigt, dass Arbeitgeber mit mehr als 75 Mitarbeitern nur noch 2,5 % der Belegschaft sachgrundlos befristen können.
Auch bei den Befristungen mit Sachgrund soll eine Änderung vorgesehen werden. Nach dem Koalitionsvertrag soll künftig eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund nicht mehr zulässig sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Gesamtdauer von mindestens 5 Jahren bestanden hat.
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