Eine Befristung kann aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung als Sachgrund gerechtfertigt sein

,

Mit seinem Urteil vom 30.08.2017 (7 AZR 864/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Eigenart der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG die Befristung des Arbeitsvertrages einer Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler sachlich rechtfertigen kann, der aufgrund einer Vielzahl von befristeten Arbeitsverträgen langjährig in derselben Rolle einer Krimiserie beschäftigt wurde

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar