Entfristung des eigenen Arbeitsverhältnisses aufgrund von Betriebsratstätigkeit

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Nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13.01.2016, 23 Sa 1445/15) haben befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Entfristung, wenn diese vom Arbeitgeber nur wegen der Betriebsratstätigkeit verweigert worden ist. Diese Voraussetzung ist jedoch von den Betriebsratsmitgliedern darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, was in der Praxis selten gelingen dürfte.

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