Raucher müssen Installation von Rauchmeldern dulden

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Dauerbrenner in der Rechtsprechung ist derzeit das Thema „Rauchen in der Mietwohnung“.

Das Amtsgericht in Halle (Saale) hatte sich mit folgendem Fall zu befassen:

Ein starker Raucher hat sich dagegen verwehrt, dass in seiner Mietwohnung Rauchmelder installiert werden. Er fühlte sich dadurch in seiner Freiheit und Lebensgestaltung beeinträchtigt.

Des Weiteren hat der Vermieter auch vor, die Rauchmelder in allen Zimmern, nicht nur in den Schlafräumen und Fluchtwegen anzubringen.

Nachdem sich ein Mieter dagegen gewehrt hat, klagte der Vermieter auf Duldung. Das Amtsgericht Halle gab ihm recht (Az. 99 C 2552/13). Das Amtsgericht entschied, dass die Installation solcher Geräte generell eine Modernisierung darstelle, die der Mieter hinnehmen müsse. Außerdem diene die Installation solcher Geräte auch der Sicherheit des Mieters.

Mögliche Fehlalarme wegen Rauchens seien kein Härtegrund. Außerdem gebe es Geräte, die sich technisch auch so einstellen lassen, dass sie nicht auf Zigarettenrauch reagieren.

Letztlich hat das Gericht die Mieter zur Duldung der Anbringung verurteilt. Da es sich bei der Entscheidung um eine Amtsgerichtsentscheidung handelt, sind andere Gerichte nicht an eine solche Entscheidung gebunden. Eine höchst richterliche Rechtsprechung zu dieser Problematik liegt derzeit noch nicht vor. Daher ist zunächst abzuwarten, ob es auch obergerichtliche Entscheidungen zu dieser Problematik geben wird oder ob weitere Amtsgerichte dies anders beurteilen.

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