Unfall bei Bushaltestelle

,

Steht ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage in der Haltebucht und wird ein zu dem Schulbus über die Fahrbahn laufender Schüler von einem Pkw erfasst, der mit Tempo 20 km/h am Bus vorbeifährt, muss sich der geschädigte Schüler ein Mitverschulden mit 25 % zurechnen lassen. Der Kraftfahrer muss andererseits in einer solchen Situation mit Personen rechnen, die den Bus noch erreichen wollen und deshalb den direkten Weg über die Straße wählen.

(OLG Koblenz – 12 U 806/11 – (NZV 2014,31))

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar