Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine mittelbare Altersdiskriminierung

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Mit Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Verlängerung der Kündigungsfristen wegen längerer Be­triebs­zu­ge­hö­rig­keit keine mittelbare Diskriminierung darstellt. Die Ver­län­ge­rung dieser Kündigungsfristen verfolgt nach der Rechtsprechung des BAG das Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen ty­pi­scher­wei­se älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen ver­bes­ser­ten Kündigungsschutz zu gewähren. Dieses Ziel ist recht­mä­ßig im Sinne europarechtlicher Vorschriften. Eine mittelbare Dis­kri­mi­nie­rung jüngerer Arbeitnehmer wegen des Alters liegt nach der Recht­spre­chung des BAG nicht vor (BAG, Urteil vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13).

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