Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine mittelbare Altersdiskriminierung
Mit Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Verlängerung der Kündigungsfristen wegen längerer Betriebszugehörigkeit keine mittelbare Diskriminierung darstellt. Die Verlängerung dieser Kündigungsfristen verfolgt nach der Rechtsprechung des BAG das Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. Dieses Ziel ist rechtmäßig im Sinne europarechtlicher Vorschriften. Eine mittelbare Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer wegen des Alters liegt nach der Rechtsprechung des BAG nicht vor (BAG, Urteil vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13).
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