Fachanwalt für Versicherungsrecht

Björn Zager

Björn Zager

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mediator
Partner

Tel.: 07031/43585-16
E-Mail: bjoern.zager@kpmbb.de

Im Jahre 2012 waren Verbraucher, Selbständige und Unternehmen mit mehr als 457 Millionen Versicherungsverträgen abgesichert. Hierin verteilen sich die Verträge auf die unterschiedlichsten Sparten.

Gerade Verbraucher finden sich in dem Dschungel von Vertragsarten und Versicherungsklauseln nur schwer zurecht und vertrauen letztendlich blind den Empfehlungen von Versicherungsberatern und Versicherungsvermittlern. Diese Personenkreise kennen sich überwiegend mit der Materie aus, oftmals überwiegen jedoch auch eigene wirtschaftliche Interessen.
Dies führt dazu, dass viele Versicherungsnehmer erst im Schadensfall feststellen müssen, dass gerade das gewünschte Risiko nicht oder nur unzulänglich versichert ist und Risiken versichert sind, die nicht abgesichert werden sollten, jedoch den Vermittlern hohe Provisionen bescheren.

Wenden Sie sich an uns, um bereits vor dem Eintritt eines Schadens sich Ihren bestehenden Versicherungsschutz erläutern zu lassen und eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

Im Schadensfall sieht sich der Versicherungsnehmer oftmals hilflos der Argumentation der Versicherung ausgesetzt. Wenn Sie den Eindruck gewinnen, dass die Versicherung nicht leisten will oder nach Ausschlüssen sucht, lassen Sie uns eine realistische Bewertung der Situation und der Lösungsoptionen vornehmen. Bei gegebenen Erfolgsaussichten werden wir zielorientiert und kompetent Ihre Ansprüche durchsetzen.

Versicherungsrecht geht uns alle an. Ob es um die Kfz-Versicherung oder die Haftpflichtversicherung geht, im Falle eines Schadens an hohen Vermögenswerten ist man Ansprüchen ausgesetzt, die existenzbedrohend sein können. Gleiches gilt für den Bereich der Sachversicherungen, wie der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung.

Das Wohl von Ihnen und Ihrer Familie hängt von Ihrem Arbeitseinkommen ab. Im Falle eines Unfalles haben Sie Einbußen zu befürchten und verfügen über eine Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, auch BU-Versicherung genannt, um sich und Ihre Familie abzusichern.

Im Krankheitsfall verlassen Sie sich auf die Leistung Ihrer Krankheitskostenversicherung.

Alle diese möglichen Versicherungsfälle werden bei den Versicherungen von Spezialisten bearbeitet, deren vorrangige Überprüfung nicht der Höhe Ihrer Ansprüche gilt sondern der Frage, ob Leistungsausschlüsse oder Einschränkungen vorliegen, ob durch Sie Fristen versäumt wurden oder ob man Ihnen ein eigenes Verschulden zur Herbeiführung des Versicherungsfalles unterstellen kann, eventuell hatten Sie es versäumt notwendige Angaben in dem geforderten Umfang zu machen. Hierbei werden nicht nur Ihre Schadensmeldung sondern auch Ihr Versicherungsantrag und Ihre aktuelle Situation einer Prüfung unterzogen. Ohne einen Spezialisten an Ihrer Seite kämpfen Sie gegen Windmühlen.

In Deutschland ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung ausgelegt. Kraftfahrzeuge werden von den Zulassungsstellen nur dann zum Betrieb im Strassenverkehr zugelassen, wenn Sie über Haftpflichtversicherungsschutz in dem gesetzlichen Umfang verfügen. Dies hat im Falle eines Unfalles für Sie die angenehme Folge, dass Schäden, die schuldhaft von Ihnen verursacht wurden, in der Regel von dieser Versicherung getragen werden.

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wird jedoch auch überprüfen, ob Sie sich an die Versicherungsbedingungen gehalten haben. Sofern sich für Ihre Versicherung ein Anhaltspunkt ergibt, wird sie nach Regulierung des Fremdschadens Regress anmelden. In vielen Fällen, zum Beispiel bei einer Trunkenheitsfahrt, einer Verkehrsunfallflucht oder auch bei einer Unfallverursachung wegen falscher oder unzulänglicher Fahrzeugbereifung, wird nach Abschluss der Regulierung Ihr Versicherer von Ihnen eine Beteiligung an den gezahlten Beträgen verlangen.

Neufahrzeuge stellen hohe Vermögenswerte dar, die oftmals Ersparnisse verschlingen oder über Banken finanziert sind. Um sich vor Vermögensverlusten abzusichern, unterhalten Sie eine Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Im Schadensfall wird der Kaskoversicherer den Fahrzeugschaden oder Verlust ersetzen. Immer?

Auch jetzt wird der Versicherer zunächst prüfen, ob Sie sich an die Vereinbarungen in den Versicherungsbedingungen gehalten haben. Wenn nicht, wird die Leistung abgelehnt oder eingeschränkt. Wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, was bereits bei einem Unfall nach einer Rotlichtfahrt sein kann, wird der Versicherer seine Leistung einschränken oder gänzlich ablehnen. Der Inhalt Ihrer Schadensmeldung und auch die Feststellungen der Polizei ist daher für die Versicherung von höchstem Interesse.

Auch in diesen Fällen sollten Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit Ihrem Versicherer einlassen. Allein haben Sie regelmäßig keine Chance.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor Einkommensverlusten durch Berufsunfähigkeit nach einem Krankheitsfall oder Unfall.

Gerade im Falle einer schweren Erkrankung mit der tragischen Folge der Berufsunfähigkeit lehnen Versicherer ihre Leistungen oftmals mit dem Einwand ab, dass bereits bei Abschluss der Versicherung von Ihnen nicht ausreichend Angaben zu Vorerkrankungen oder Verletzungen gemacht wurden. In einem solchen Fall werden Sie ohne kompetente Unterstützung nicht weiter kommen.

Oft entbrennt auch der Streit darüber, ob tatsächlich bereits Berufsunfähigkeit entsprechend der Versicherungsbedingungen eingetreten ist. Lassen Sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit der Versicherung über diese Frage ein, sondern lassen Sie eine fachlich kompetente Einschätzung Ihrer Situation vornehmen.

Das tragische an Auseinandersetzungen mit einem BU-Versicherer ist, dass Sie währenddessen keine Leistungen erhalten. Je länger die Auseinandersetzung anhält, um so eher werden Ihre Ersparnisse aufgezehrt sein und die finanzielle Not drückend genug sein, um sich womöglich auf einen faulen Kompromiss mit dem Versicherer einzulassen, der nur für die Versicherung vorteilhaft ist.

Auch deshalb raten wir in solchen Fällen zu schnellem Handeln.

Die private Unfallversicherung verspricht Ihnen eine Leistung im Falle der Teilinvalidität oder Invalidität nach einem Unfall. Die Fallstricke sind vielfältig.

Kaum eine andere Versicherung kennt solch umfangreiche starren Fristen wie diese. Melden Sie den Schaden nicht rechtzeitig oder wird die unfallbedingte Invalidität nicht rechtzeitig ärztlich bestätigt, verlieren Sie in der Regel Ihre Ansprüche gegen den Versicherer. Suchen Sie rechtzeitig Beistand auf, um nicht Fristen zu versäumen.

Nicht alles, was landläufig unter den Begriff Unfall fällt, entspricht auch dem Unfallbegriff in den Versicherungsbedingungen. Unklare oder übertriebene Angaben in der Schadensmeldung sind oftmals für Sie nachteilig.

Wir raten daher sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu sichern.