Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung verspricht Ihnen eine Leistung im Falle der Teilinvalidität oder Invalidität nach einem Unfall. Die Fallstricke sind vielfältig.
Kaum eine andere Versicherung kennt solch umfangreiche starren Fristen wie diese. Melden Sie den Schaden nicht rechtzeitig oder wird die unfallbedingte Invalidität nicht rechtzeitig ärztlich bestätigt, verlieren Sie in der Regel Ihre Ansprüche gegen den Versicherer. Suchen Sie rechtzeitig Beistand auf, um nicht Fristen zu versäumen.
Nicht alles, was landläufig unter den Begriff Unfall fällt, entspricht auch dem Unfallbegriff in den Versicherungsbedingungen. Unklare oder übertriebene Angaben in der Schadensmeldung sind oftmals für Sie nachteilig.
Wir raten daher sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu sichern.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mediator
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