Urheberrecht - Fachliche Beratung zu Copyright & Urheberschutzrecht
Das Urheberrecht ist das Schutzrecht der geistigen und kreativen Werke in Wissenschaft, Literatur, Kunst und in den Bereichen der Informationstechnologie sowohl in persönlichkeitsrechtlicher als auch in verwertungsrechtlicher Hinsicht. Der Urheber kann sein Urheberrecht nicht veräußern oder sonst übertragen, sondern lediglich einem Dritten ein allgemeines bzw. ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Urheberrecht, z.B. im Wege von Lizenzen, einräumen.
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Urheber kann im Falle der Verletzung seines Urheberrechts Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz sowie Vernichtung, Rückruf und Überlassung von dem Verletzer verlangen.