Gebrauchsmusterrecht
Das Gebrauchsmuster ist wie das Patent ein Schutzrecht für auf individueller Leistung beruhende Erfindungen mit technischem Charakter, die gewerblich anwendbar und gegenüber dem Stand der Technik neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Gegenüber einem Patent sind die Anforderungen an die technische Erfindung beim Gebrauchsmusterrecht jedoch geringer.
Der Gebrauchsmusterschutz entsteht mit der Anmeldung des Musters beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das eingetragene Gebrauchsmuster verfügt über eine Schutzfrist von zunächst drei Jahren, kann aber jeweils nach drei, sechs und acht Jahren verlängert werden. Hierzu ist jeweils eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen. Dem Rechtsinhaber stehen im Fall einer verbotenen Benutzung des Gebrauchsmusters Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadenersatzansprüche sowie Vernichtungsansprüche zu.