Maklerrecht im Bereich der Immobilienvermittlung
Bei vielen Immobilienverkäufen und –vermietungen werden Makler eingeschaltet. Nach dem Verkauf bzw. der Vermietung ist ein häufiger Streitpunkt, ob der Makler Anspruch auf die Provision hat, was von einer Vielzahl von Einzelfragen abhängt. So muss ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen sein, der Makler muss tätig geworden sein und durch seine Vermittlung muss der Kaufvertrag bzw. Mietvertrag zustande gekommen sein.
- Was gilt, wenn das Objekt bereits vorher bekannt war?
- Was gilt, wenn beim Makler nichts unterschrieben wurde, aber ein Exposé entgegengenommen wurde?
- Ist die Provision angemessen oder überhöht?
Wir prüfen für Sie, ob eine Maklergebühr angefallen ist.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Miet- u. Wohneigentumsrecht
Tel. 07031/43585-12
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