Bankrecht bei Ihrem Anwalt in Böblingen
Die Nutzung der EC-Karte, online – Überweisung und Abrufen des Kontostandes ist der alltägliche Kontakt jedes Verbrauchers zu seiner Bank. Die meiste Zeit läuft diese Geschäftsbeziehung störungsfrei, doch wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt, ist schnelles und rechtssicheres Handeln gefragt.
EC-Karten-Missbrauch/ Kreditkarten- Missbrauch
Sie finden auf Ihrem Kontoauszug eine Buchung, die nicht von Ihnen stammt? Ihre Kreditkartenabrechnung enthält Posten, die Sie nicht zuordnen können? Das Sperren der EC- oder Kreditkarte kann jeder Kunde schnell und unkompliziert über entsprechende hotlines vornehmen.
Doch wie geht es dann weiter?
„Wann bekomme ich den entstandenen Schaden von der Bank ersetzt und wann bleibe ich auf dem Schaden sitzen?“
Nicht immer verbleibt der entstandene Schaden bei Ihnen als Kunden. So unterschiedlich die Lebenssachverhalte hinter dem Vermögensschaden sein können, so differenziert ist hier auch die Regelung der Haftung. Die Wahrung Ihrer Rechte und Abwehr unberechtigter Forderungen durch die Banken oder Kreditkarteninstitute setzt eine gemeinsame Erhebung des Sachverhalts voraus.
Gebühren
Banken erheben immer wieder Gebühren für die Erledigung bankeigener Aufgaben im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung. Soweit sie aber eigenen Interessen und Pflichten Folge leistet, darf die Bank gerade keine Gebühren bei den Kunden erheben. Nicht immer halten sich Banken hieran und der Kunde muss sich aktiv gegen die unrechtmäßige Geltendmachung von Gebühren aktiv zu Wehr setzen.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel. 07031/43585-290
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