Finanzierung und Kapitalanlage – Ihre Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Böblingen

Irmgard Spruth-Müller

Irmgard Spruth-Müller

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel.: 07031/43585-290
E-Mail: irmgard.spruth-mueller@kpmbb.de

Jeder von uns kommt nahezu täglich mit dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts in Kontakt. Die Nutzung des Girokontos, der Kreditkarte, mobiler Zahlungsdienste oder die Schaffung und Verwaltung finanzieller Rücklagen finden ihre gesetzliche Regelung in den Normen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Kommt es hier zu Unregelmäßigkeiten oder Streitfällen, ist die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts gefragt. Die Fülle der rechtlichen Regelungen, der bestehende Wissensvorsprung der Banken und Unternehmen und die hieraus oftmals entstehende „David gegen Goliath“- Situation lassen sich durch die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts erfolgreich lösen.

Wir vertreten Sie bundesweit in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Umfassende rechtliche Beratung anhand der aktuellen Rechtsprechung sowie eine ausführliche, nachvollziehbare Information zum Vorgehen gehören für uns ebenso dazu wie die kontinuierliche Fortbildung unserer Anwälte.

Die Nutzung der EC-Karte, online – Überweisung und Abrufen des Kontostandes ist der alltägliche Kontakt jedes Verbrauchers zu seiner Bank. Die meiste Zeit läuft diese Geschäftsbeziehung störungsfrei, doch wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt, ist schnelles und rechtssicheres Handeln gefragt.

EC-Karten-Missbrauch/ Kreditkarten- Missbrauch

Sie finden auf Ihrem Kontoauszug eine Buchung, die nicht von Ihnen stammt? Ihre Kreditkartenabrechnung enthält Posten, die Sie nicht zuordnen können? Das Sperren der EC- oder Kreditkarte kann jeder Kunde schnell und unkompliziert über entsprechende hotlines vornehmen.
Doch wie geht es dann weiter?
„Wann bekomme ich den entstandenen Schaden von der Bank ersetzt und wann bleibe ich auf dem Schaden sitzen?“
Nicht immer verbleibt der entstandene Schaden bei Ihnen als Kunden. So unterschiedlich die Lebenssachverhalte hinter dem Vermögensschaden sein können, so differenziert ist hier auch die Regelung der Haftung. Die Wahrung Ihrer Rechte und Abwehr unberechtigter Forderungen durch die Banken oder Kreditkarteninstitute setzt eine gemeinsame Erhebung des Sachverhalts voraus.

Gebühren

Banken erheben immer wieder Gebühren für die Erledigung bankeigener Aufgaben im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung. Soweit sie aber eigenen Interessen und Pflichten Folge leistet, darf die Bank gerade keine Gebühren bei den Kunden erheben. Nicht immer halten sich Banken hieran und der Kunde muss sich aktiv gegen die unrechtmäßige Geltendmachung von Gebühren aktiv zu Wehr setzen.

Die Finanzierung von Konsumgütern oder Immobilien binden Verbraucher oft jahrelang in Darlehensverträge mit Banken und Sparkassen.
Rechte und Pflichten aus Darlehensverträgen führen hier immer wieder zu Streitigkeiten, welche für den Darlehensnehmer oftmals teuer werden können, ist er nicht gut anwaltlich vertreten. Wir stehen Ihnen hier sowohl vorsorglich beratend als auch zur Durchsetzung Ihrer Rechte im streitigen Verfahren zur Seite.
Rückabwicklung über Widerruf
Der sog. „Widerrufs-Joker“ eröffnet für den Darlehensnehmer die Möglichkeit, sich vorzeitig aus dem Darlehensverhältnis zu lösen. Ob und in welchem Umfang hier Rückabwicklungsansprüche bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galten. Hier kann es zu erheblichen Unterschieden kommen, die die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Widerrufs in Frage stellen können.
Ein erfolgreiches Vorgehen bei Darlehenswiderrufen hängt oftmals von einzelnen Worten in den Belehrungen der Banken ab und die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr lebendig, sodass eine verlässliche rechtliche Prüfung und die enge Absprache mit Ihnen als Mandant Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen sind.

Im Rahmen der Rückabwicklung von Darlehensverträgen sind ggfs. auch verbundene Verträge mitabzuwickeln, dies sind insbesondere KfZ – Finanzierungen. Auch hier ist die Rechtsprechung inzwischen sehr umfangreich und anwaltliche Hilfe zur Rückabwicklung der Kfz- Finanzierung – gerade in Diesel-Fällen – ratsam.

Vorfälligkeitsentschädigung

Werden Darlehen vor der vorgesehenen Zinsbindungsfrist zurückgeführt, fällt zugunsten der darlehensgewährenden Bank die sog. Vorfälligkeitsentschädigung an. Dies ist aber nur der Fall, wenn die Bank in den Darlehensverträgen ordnungsgemäß über die Pflicht zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufklärt und diese dann auch in gesetzlich vorgesehener Weise berechnet.
Nicht selten enthalten Darlehensverträge falsche oder unvollständige Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung, sodass hier eine Pflicht des vorzeitig ablösenden Kunden auf Ersatzzahlungen gerade nicht entsteht. Oftmals geht es hier um Forderungen von mehreren tausend Euro, die sich erfolgreich abwehren lassen.

Die Anlage von vorhandenem Kapital oder die Schaffung von Rücklagen durch finanzierte Produkte setzt eine umfassende, vollständige und verständliche Beratung und Aufklärung voraus. Kommt es hier zu Fehlern oder Falschinformationen können finanzielle Schäden durch unbekannte Anlagerisiken entstehen. Hierbei kann es auch zum Totalverlust des angelegten Kapitals kommen. Die Prüfung sämtlicher in Betracht kommender Anspruchsgegner und Haftungsnormen sind in einem solchen Fall die Gewähr für eine Vermeidung bleibender Vermögensverluste.

Beraterhaftung

Wenn Sie Ihre Bank oder einen freien Anlageberater aufsuchen, erwarten Sie zurecht eine umfassende, richtige, objektive und auf Sie abgestimmte Beratung zu möglichen Kapitalanlagen. Sie dürfen hier eine anlegergerechte Beratung, d.h. an Ihnen ausgerichtete, und anlagegerechte Beratung, d.h. umfassende Information über das empfohlene Modell, erwarten. Vor allem die Hinweise zu Chancen und Risiken müssen für jeden Laien verständlich vermittelt werden. Erfolgt die Beratung und Information lückenhaft oder gar falsch, haftet der Berater für etwaige entstehende Schäden. Wir unterstützen Sie gern bei der Aufarbeitung Ihrer Beratungssituation und legen Ihnen die Risiken der von Ihnen getätigten Kapitalanlage verständlich und nachvollziehbar dar. Sollten Beratungsfehler vorliegen, unterstützen wir Sie effektiv bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies tun wir vom ersten Schreiben an den Gegner bis zur Durchsetzung vor Gericht.

Kündigung von Kapitalanlagen

Oftmals erfolgt die Investition von Kapital in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Gerät die Anlagegesellschaft in die Krise oder entsprach das Anlageobjekt von Anfang nicht den Anlagezielen, stellt sich die Frage, wie man aus dem Engagement wieder herauskommt. Welche Kündigungsfristen bestehen? Gibt es sofortige, außerordentliche Kündigungsgründe? Was sind meine Rechte nach Kündigung?
Auch hier beraten und begleiten wir Sie gern. Die Beendigung der gesellschaftsrechtliche Bindung ist der erste Schritt zur Begrenzung eines entstehenden Schadens – dies setzen wir gerne für Sie durch.

Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

Neben den auf den ersten Blick Verantwortlichen einer fehlerhaften Kapitalanlage gibt es weitere Haftungsverantwortliche, die in gleicher Weise für einen Schaden aufzukommen haben. Diese „prospektverantwortlichen Personen oder Gesellschaften“ tragen die Verantwortung für die Konzeption des Anlageprojekts, für die Aussagen in den zugrundeliegenden Informationsmaterialien und stehen nicht selten unmittelbar mit ihrem Namen für das Gelingen des Projekts. In Betracht kommen hier die Initiatoren eines Fonds, betreuende Steuerberater oder Anwälte oder sogar Prominente, die für die Anlageprojekte werben. Die Fallgestaltungen in diesem Bereich sind mannigfaltig und die rechtlichen Anforderungen an die Haftungsverantwortlichkeit sehr speziell. Wir prüfen mögliche Ansprüche gegen Prospektverantwortliche wo immer möglich mit durch, damit wir Ihre Rechte in alle denkbaren Richtungen vertreten können.