Neuwagenkauf
Der umkämpfte Fahrzeugmarkt zwingt die Fahrzeughersteller zu immer kürzeren Modelllaufzeiten und Modellwechseln. Es liegt auf der Hand, dass verkürzte Erprobungszeiten und weniger Testkilometer nicht alle Schwächen und Kinderkrankheiten einer neuen Fahrzeuggeneration aufdecken können. Der Käufer, der ein neu entwickeltes Modell erwirbt, wird dadurch immer mehr zum Beta-Tester.
Wer einmal ein „Montagsauto" erworben hat und häufige Werksattbesuche auf sich nehmen muss verkennt oftmals, dass seine Gewährleistungsrechte gerade beim Neuwagenkauf sehr ausgeprägt sind. Neben den Angaben im Verkaufsgespräch kann sich der Erwerber auch auf die Angaben in den Verkaufsprospekten berufen. So kann bereits der überhöhte Kraftstoffverbrauch gegenüber den Herstellerangaben einen Sachmangel begründen.
Lassen Sie sich die Freude an Ihrem neuen Fahrzeug nicht trüben. Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte und unterstützen Sie, eine zielorientierte Lösung zu erreichen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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