Übersieht ein Versicherungsnehmer mit einem Alkoholisierungsgrad von 1,09 Promille den Verlauf einer baustellenbedingten Fahrbahnverschwenkung einer Bundesstraße aufgrund einer durch Scheibenbeschlag bedingten Ablenkung, so ist die Entschädigung um 75 % zu kürzen.

(OLG Karlsruhe – 9 U 135/13 – (ZfS 2014, 574))

Kommt es auf einer Ausfahrspur einer Autobahn (Verzögerungsstreifen) zu einem Auffahrunfall, weil der Vordermann grundlos scharf gebremst hat und der Hintermann auffährt, ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zulasten des Vordermanns angemessen.

Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug zur Instandsetzung nach Slowenien bringen, und dort preisgünstig reparieren, kann er bei fiktiver Schadenabrechnung nur die tatsächlich in Slowenien angefallenen Reparaturkosten und nicht die vom Sachverständigen angesetzten (höheren) Kosten ersetzt verlangen.
(OLG Stuttgart – 5 U 28/14 – (SVR 2014, Heft 10, III))

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, 22 U 171/13

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Der Fahrer eines Einsatzwagens muss sich vor dem Einfahren in den für den Gegenverkehr durch Ampelschaltung mit „grün“ freigegebenen Kreuzungsbereich vergewissern, dass das Sondersignal von den übrigen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen worden ist. Dem eigentlichen Gefahrenbereich, der kreuzenden Gegenfahrbahn, darf er sich nur mit einer Geschwindigkeit nähern, die ihm noch ein Anhalten ermöglicht.

(OLG Naumburg, 10 U 39/12 – (NVZ 2010, 26))

Der Geschädigte ist auch dann in seinem Integritätsinteresse schutzwürdig, wenn die Reparatur nach der ursprünglich kalkulierten herkömmlichen Methode zwar unwirtschaftlich wäre, eine Reparatur jedoch nach einer alternativen Methode durchgeführt wurde, die kostengünstiger, aber gleichwertig ist.

(LG Düsseldorf . 23 S 208/13 – (IWW 2014, 184))

Ein Anspruch auf Unterlassen der Einmeldung eines totalbeschädigten Fahrzeuges in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft ergibt sich weder aus § 1004 BGB noch aus § 35 BDSG.

Der Streitwert für eine Klage auf Löschung einer Fahrzeugmeldung aus HIS wird auf 500 Euro festgesetzt.

(AG Pforzheim – 3 C 368/13 – (SVR 2014,388))

  1. Ereignet sich ein Unfall im Einfahrtsbereich eines Kreisverkehrs, rechtfertigt dies die Annahme eins Vorfahrtsverstoßes des Einfahrenden.
  2. Aus diesem Vorfahrtsverstoß wiederum folgt ein Anscheinsbeweis für die alleinige Unfallverursachung durch den Einfahrenden und damit eine Haftung in Hähe von 100 %.

(AG Hamburg-Barmbek – 815 C 248/12 – (DV 2014,183))

Bei Kollisionen zwischen einem wartepflichtigen und einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug im Bereich einer vorfahrtsgeregelten Einmündung spricht der Beweis der ersten Anscheins regelmäßig für eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen. Dieser Grundsatz findet auch bei einer Vorfahrtsverletzung im Kreisverkehr Anwendung.
(LG Saarbrücken – 13 S 196/13 – (ZfS 2014, 446))

Wird vom Versicherungsnehmer ein Unfall im Zustand alkoholbedingter relativer Fahruntüchtigkeit (0,9 Promille) verursacht, kann der Versicherer wegen eines alkoholbedingten grob fahrlässig herbeigeführten Unfalls die Versicherungsleistung auf null kürzen, und zwar auch dann, wenn der Versicherungsnehmer vermutet, bei der Fahrt eingeschlafen und deswegen von der Straße abgekommen zu sein.

(LG Kaiserslautern – 3 S 197/12 – (ZfS 2014, 393))

Rechnet der Geschädigte den Fahrzeugschaden nach einer an mehreren Wochenenden durchgeführten Reparatur in Eigenregie fiktiv ab, kann er Nutzungsausfall für die Tage fordern, an denen er das Fahrzeug tatsächlich entbehrt hat, jedoch begrenzt auf die Zahl der Tage, die sich bei einer Reparatur in einer Fachwerkstatt ergeben hätten.

Legt der Geschädigte, der sich grundsätzlich auf die kostengünstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen lassen muss, die mittleren ortsüblichen Kosten einer solchen Werkstatt zugrunde, muss er sich nicht auf eine noch günstigere Reparaturmöglichkeit innerhalb oder außerhalb seines Wohnortes verweisen lassen.

(OLG Saarbrücken – 1 U 455/12 – (r+s 2014,370))