In seinem Urteil vom 10.06.2024, Az. IV ZR 129/23, entschied der Bundesgerichtshof, dass Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen klar und verständlich formuliert sein müssen, um rechtlich bindend zu sein.
Im verhandelten Fall ging es um eine Ausschlussklausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung, die die Leistungspflicht pauschal
„bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand“
ausschloss.
Der BGH stellte fest, dass diese Formulierung zu vage war und zu viel Interpretationsspielraum ließ, was einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt.
Versicherungsbedingungen müssen so klar und transparent sein, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne rechtliche Vorkenntnisse versteht, welche Risiken tatsächlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass Versicherungen sich durch komplexe oder unklare Klauseln ihrer Leistungspflicht entziehen. Ausschlüsse müssen daher eindeutig und in einer für Laien verständlichen Sprache formuliert sein.
Unklare Ausschlussklauseln sind oft Auslöser von Streitigkeiten. Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer, da unklare Klauseln unwirksam sind und im Streitfall keine Anwendung finden. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einem allgemeinen Trend, bei dem der Verbraucherschutz und die Transparenz in Vertragsverhältnissen zunehmend in den Vordergrund rücken.
Das Ergebnis: Der Schutz für Versicherungsnehmer wird umfassender.
Versicherungsunternehmen müssen ihre Vertragsbedingungen überarbeiten, um Missverständnisse zu vermeiden. Unklare Ausschlussklauseln könnten andernfalls für ungültig erklärt werden, was zur Folge hätte, dass der Versicherer die Leistung erbringen muss, selbst wenn er sie ursprünglich ausschließen wollte.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Giulia Dobrita – September 2024