Baurecht – Ihr regionaler Fachanwalt & Mediator

Stefan Scheytt

Stefan Scheytt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mediator
Partner

Tel.: 07031/43585-291
E-Mail: stefan.scheytt@kpmbb.de

Wer bereits einmal eine Wohnung oder ein Haus gebaut hat, kennt die zahlreichen Berührungspunkte mit rechtlichen Themen. Bereits bei der Baugenehmigung wird öffentliches Baurecht relevant, wenn Nachbarn Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben. Auch der Kontakt mit dem Baurechtsamt bzw. der Baugenehmigungsbehörde ist oft nicht einfach.

Daneben ist das private Baurecht relevant, wenn die Frage auftritt, mit welchem Bauunternehmen welcher Vertrag geschlossen wird oder z.B. Mängel am Bauwerk auftreten.

Ist zudem ein Architekt beauftragt, stellen sich neben vertraglichen Fragen oftmals auch Fragen zur Haftung des Architekten oder der HOAI, sowohl für den Bauherren als auch den Architekten.

Wir beraten und vertreten Sie im privaten Baurecht außergerichtlich, in gerichtlichen Verfahren und in selbständigen Beweisverfahren. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere das BGB- Werkvertragsrecht und die Anwendung der VOB/B.

Bauherren sollten sich bereits vor Abschluss eines Bauvertrags über mögliche Lücken oder Risiken beraten lassen. Oft wird nämlich in der Euphorie des anstehenden Hausbaus übersehen, dass neben der Finanzierung auch die rechtliche Grundlage umfassend geregelt sein sollte. Nur so lassen sich im Streitfall auch Rechte schnell und wirkungsvoll durchsetzen. Gerade im Bereich des Hausbaus werden jedoch häufig Vertragsformulare verwendet, die zum Teil veraltet sind oder zu oberflächlich, zum Teil aber auch den Bauherren übermäßig einseitig belasten.

Gerne beraten wir Sie auch baubegleitend oder bei der Geltendmachung von Rechten aus einem Bauvertrag, insbesondere der Geltendmachung von Mängelrechten.

Auch Bauunternehmern bzw. Handwerksunternehmen stellen sich während eines Bauvorhabens zahlreiche rechtliche Fragen, sei es bereits vor Vertragsschluss, bei Nachträgen, einseitigen Änderungen, Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Bauherren oder Sub- oder Partnerunternehmen oder bei der Abnahme und der Schlussrechnung.

Im Bereich des Öffentlichen Baurechts stellen sich oft Fragen im Zusammenhang der Anwendung des BauGB, der BauNVO und der LBO sowie von Bebauungsplänen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Einwendungen gegen Bauvorhaben, in Baugenehmigungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des Architektenrechts bei Fragen zur Haftung oder zur Abrechnung (HOAI). Außerdem beraten wir bei der Gestaltung von vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere Architektenverträgen.