In der Praxis tauchen immer wieder öfter Streitfälle auf, in dem ein Eigentümer verbieten will, dass der Nachbar eine Überwachungskamera auf seinem Grundstück installiert hat, da insoweit auch möglicherweise der eigene Eingang gefilmt wird und der Nachbar somit auch den Besuchsverkehr oder die Zeiten, wann der Eigentümer oder dessen Familie das Haus verlässt oder betritt, erfasst.