Anmietung eines Pkw Porsche – kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht

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Mietet ein Unfallgeschädigter, der selbst einen Pkw Porsche fährt, im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall als Ersatzfahrzeug einen Porsche an, stellt dies keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar. Die vorsitzende Richterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat im März 2015 in einem Verhandlungstermin die Rechtsauffassung dargelegt, dass sich ein Porschefahrer aus Schadensminderungsgesichtspunkten nicht darauf verweisen lassen muss, ein anderen Luxusfahrzeug der selben Fahrzeugklasse, etwa einen BMW oder einen Mercedes, anzumieten, da ein Pkw-Porsche nicht mit einem anderen Luxusfahrzeug vergleichbar sei. In diesem Rechtsstreit liegt kein Urteil vor, das zu einer gütlichen Einigung gekommen ist.

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