Rechte eines Freigängers

,

Insbesondere seit der Bekanntmachung von Uli Hoeneß Vollzugslockerungen stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten ein sogenannter Freigänger hat und unter welchen Voraussetzungen diese Art der Vollzugslockerung überhaupt möglich ist.

Grundsätzlich kann einem Gefangenen 18 Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Haftzeit Freigang gewährt werden, sofern keine Fluchtgefahr besteht und keine weiteren Straftaten zu befürchten sind. Käme beispielsweise ein sich gut führender Häftling, der zugleich auch Ersttäter ist, nach der Hälfte der verhängten Strafe zur Bewährung frei, kann der Zeitpunkt des möglichen Freiganges entsprechend zurückgerechnet werden.

Selbstverständlich gibt es beim Freigang auch gewisse Einschränkungen. Der Freigänger ist verpflichtet, die Ruhezeiten in der Justizvollzugsanstalt zu verbringen. Dies beruht insbesondere darauf, dass sich der Freigang als Wiedereingliederungsmaßnahme in die Gesellschaft definiert und somit eine regelmäßige Beschäftigung des Häftlings außerhalb der Justizvollzugsanstalt ohne Aufsicht darstellt.

Im Gegensatz zu Häftlingen, welche keine Freigänger sind, dürfen Freigänger ihre selbst mitgebrachte Kleidung tragen und sind zum Bargeldbesitz außerhalb der Justizvollzugsanstalt berechtigt.

Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass der Freigang eine erhebliche Vollzugslockerung darstellt, welche dem Gefangenen vielfältige Freiräume eröffnet.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar