Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Falschangaben im Prozess

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Das OLG Oldenburg hat am 22.08.2017 entschieden, dass man bei Falschangaben im Verfahren, z.B. über sein Einkommen, den Unterhaltsanspruch verlieren kann.

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Trennungsunterhalt begehrende Ehefrau nach der Trennung einen Minijob angenommen. Im Verfahren verschwieg sie diese Einnahmen. Das Gericht wies darauf hin, dass nicht nachvollziehbar sei, wovon sie lebe, worauf die Ehefrau behauptete, Verwandte hätten ihr Geld geliehen.

Der Ehemann hatte inzwischen von der geringfügigen Tätigkeit seiner Ehefrau erfahren und konnte im Verfahren dies auch nachweisen. Daraufhin korrigierte die Ehefrau ihre Angaben.

Das OLG hat den Unterhaltsanspruch verneint. Vor Gericht sei man zur Wahrheit verpflichtet. Außerdem sei das unterhaltsrechtliche Verhältnis zwischen Eheleuten in besonderem Maße vom Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht. Eine Inanspruchnahme des Ehemanns trotz falscher Angaben sei daher unbillig. Die Versagung des Unterhaltsanspruchs treffe die Ehefrau auch nicht unangemessen hart. Von ihr könne erwartet werden, dass sie ihre Berufstätigkeit ausdehne und selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt sorge.

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