Scheinvaterregress: Neues Gesetz in Vorbereitung

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Am 31.08.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der sogenannte Scheinvaterregress reformiert werden soll.

Vorgesehen ist ein Auskunftsanspruch gegen die Mutter, welche Sexualpartner sie in der fraglichen Empfängniszeit hatte. Der Mann, der als rechtlicher Vater des Kindes Unterhalt gezahlt hat, soll so leichter seinen Regressanspruch gegen den eigentlichen Vater des Kindes durchsetzen können. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass der Scheinvater seinen Unterhalt nur für einen gewissen Zeitraum zurückverlangen kann.

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