Rechtsgutachten fordert Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

,

Ein von der Deutschen Kinderhilfe beauftragtes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass in Deutschland die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nicht ausreichend gesichert ist.

Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention sei schwach, da die Kinderrechte erst u.a. durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes kompliziert hergeleitet werden müssten. Daher wird im Gutachten eine Aufnahme der Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln in das Grundgesetz gefordert.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar