Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2015

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Zum 01.01.2015 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Zunächst ändern sich die Selbstbehaltsätze. Unterhaltspflichtigen verbleibt damit mehr. So steigt der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige von 1.000,00 € auf 1.080,00 € gegenüber minderjährigen Kindern oder Kindern bis zum 21. Lebensjahr, die sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen wird die Erhöhung der SGB II – Sätze berücksichtigt, so dass dieser Selbstbehalt von 800,00 € auf 880,00 € steigt.

Der Kindesunterhalt kann leider noch nicht zum 01.01.2015 erhöht werden. Dieser richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da diesen aber das Bundesfinanzministerium erst neu festsetzen muss, bleibt es bis zur Anhebung erst mal bei den derzeitigen Kindesunterhaltsbeträgen. Eine Anhebung des Kinderfreibetrags soll voraussichtlich im Lauf des Jahres 2015 erfolgen.

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