Januar 2016: Neue Düsseldorfer Tabelle

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Zum 01.01.2016 erhöhen sich die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle, so dass Kindern dann höherer Unterhalt zusteht.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt danach ab dem 01.01.2016 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335 Euro statt bisher 328 Euro, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 384 Euro statt bisher 376 Euro und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 450 Euro statt bisher 440 Euro monatlich.

Die Erhöhung beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung. Ab 01.01.2017 steigt danach der Mindestunterhalt erneut an, so dass dann die Düsseldorfer Tabelle wieder geändert wird.

Auch der Bedarfssatz eines volljährigen Kindes, das nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, steigt von bisher 670,00 € auf künftig 735,00 € an. Hier erfolgt eine Angleichung an den BaFöG-Höchstsatz.

Künftig richtet sich der Mindestunterhalt nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern unmittelbar am Existenzminimum des minderjährigen Kindes aus. Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts wird künftig, beginnend zum 01.01.2016 alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf der Homepage des OLG Düsseldorf abrufbar (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/index.php).

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